Baustellenabfälle
Entsorgung von Baustellenabfällen
Eine effiziente Abfalllogistik garantiert dabei nicht nur die Einhaltung der gesetzlichen Standards, sondern kann die Kosten der Entsorgung von Baustellenabfällen spürbar senken. Wertstoffe, die bereits auf der Baustelle sortenrein erfasst wurden, können anschließend ohne großen Sortieraufwand als Abfallgemische einer deutlich kostengünstigeren Verwertung zugeführt werden.
Unsere Experten kümmern sich einfach um alles: von der Bewertung der Abfallarten und -mengen über die Sortiermöglichkeiten vor Ort samt entsprechender Behältergestellung bis zur Abholung und Verwertung. Sprechen Sie uns an oder nehmen Sie per E-Mail Kontakt zu uns auf.
Optimale Entsorgungsinfrastruktur
Dank unseres leistungsstarken Fuhrparks und eines umfangreichen Containerbestands sind wir in der Lage, Ihnen Container in verschiedenen Größen, Ausstattungen und Mengen schnell und flexibel bereitzustellen – ganz nach Ihren individuellen Anforderungen. Unsere Routenplanung sorgt dabei für optimal abgestimmte Fahrtwege, wodurch nicht nur Kraftstoff, sondern auch CO2-Emissionen eingespart werden.
Abfallgemische
Für gemischte Bau- und Abbruchabfälle, bei denen eine separate Erfassung der enthaltenen Einzelfraktionen technisch nicht möglich oder wirtschaftlich unzumutbar ist, gilt eine nachgeschaltete Sortierpflicht. Das heißt, die gemischt erfasste Abfallmenge muss nachträglich sortiert werden. Gemischte Bau- und Abbruchabfälle sind dazu einer Vorbehandlungsanlage für Baumischabfälle oder einer Aufbereitungsanlage für Bauschutt zuzuführen. Bauschutt und Baumischabfälle – was ist der Unterschied? Nur wenn es sich bei dem anfallenden Material ausnahmslos um mineralische Stoffe handelt, spricht man von Bauschutt. Gips, Leichtbaustoffe oder andere Fremdstoffe dürfen nicht im Bauschuttgemisch enthalten sein. Die gemischten Bau- und Abbruchabfälle können Holz, Glas, Kunststoffe, Bauschutt, Erde, Gips, Leichtbaustoffe und Metalle enthalten.
In beiden Gemischen dürfen keine der nachfolgenden Abfallfraktionen enthalten sein:
- Künstliche Mineralfasern
- Asbest
- Holz A IV
- Sonstige gefährliche Abfälle
Gefährliche Abfälle auf Baustellen
Der Umgang mit gefährlichen Abfällen stellt eine weitere Herausforderung dar – auf Baustellen sammeln sich innerhalb kurzer Zeit erhebliche Mengen an, die fachgerecht entsorgt werden müssen. Ob es sich um Dämmmaterial, Asbest oder die Entsorgung von kontaminiertem Boden, Bauschutt oder Brandschutt handelt – all diese Materialien müssen professionell verpackt und ordnungsgemäß entsorgt werden. Unsere Experten verfügen über das nötige Know-how und wissen genau, worauf es bei der Entsorgung gefährlicher Baustellenabfälle ankommt.
Mit * gekennzeichnete Abfälle müssen als gefährliche Abfälle gesondert entsorgt werden. Beispiele:
- Holz A IV (AVV 170204*)
- Asphalt, teerhaltig (AVV 170301*)
- Teerhaltige Dachbahnen (AVV 170303*)
- Asbest (AVV 170605*)
- Asbest-Floor-Flexplatten (AVV 170601*)
- Mineralfaser (KMF) /Glas- und Steinwolle (AVV 170603*)
- Mineralfaser /Deckenplatten (AVV 170603*)
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